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   OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 26 W 128/96   

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https://dejure.org/1996,8767
OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 26 W 128/96 (https://dejure.org/1996,8767)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.10.1996 - 26 W 128/96 (https://dejure.org/1996,8767)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 26 W 128/96 (https://dejure.org/1996,8767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Mieters gegen Vermieter auf Gewährung des Zugangs zum Garten und Aushändigung eines Schlüssels zum Gartentor; Recht des Vermieters auf einseitige Entziehung der Gartennutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 09.09.1991 - 2 W 126/91

    Zwangsgeld; Festsetzungsbeschluß; Beschwerde; Rechtsstreit; Hauptsache;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 26 W 128/96
    Der Senat hält die für die Gegenmeinung (OLG Frankfurt NJW 76, 1118 f; OLG Köln, NJW-RR 92, 633 f; Just NJW 1990, 214 ff; Zöller-Stöber, ZPO, 19. Auflage, § 887, Rn. 13; Stein-Jonas-Münzenberg, ZPO, 21. Auflage, § 793 Rn. 6; Baumbach-Hartmann, ZPO, 54. Auflage, § 793, Rn. 13 jeweils m.w.N.) sprechenden Argumente für überzeugender.

    Dementsprechend kann ein Schuldner sich auf die Unmöglichkeit der Vornahme einer Handlung wegen Verweigerung der notwendigen Mitwirkung eines Dritten nur dann berufen, wenn er geltend macht, daß er alles ihm Zumutbare unternommen hat, um die Mitwirkung des Dritten herbeizuführen (OLG Köln, NJW-RR 92, 633 f; Grunsky, Jus 73, 553, 555 f; Thomas-Putzo, ZPO, § 888 Rn. 3; Schilken in MüKo, ZPO, § 888 Rn. 8).

  • OLG Frankfurt, 28.10.1993 - 20 W 419/93

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Verfahren auf Verlängerung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 26 W 128/96
    Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur (KG NJW 91, 989; OLG Frankfurt, NJW 92, 501 f; NJW-RR 94, 715 f; Pentz, NJW 1990, 1466 f, jeweils m.w.N.) hält die Entscheidung eines Landgerichts als Beschwerdegericht im Vollstreckungsverfahren für unanfechtbar.

    Dies gelte auch nach Inkrafttreten des Rechtspflegevereinfachungsgesetzes (OLG Frankfurt, NJW-RR 94, 715, 716).

  • LAG Saarland, 29.10.1975 - 2 Sa 51/75

    Ordentliche Kündigung; Konfessionsgebundener Kindergarten; Katholischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 26 W 128/96
    Der Senat hält die für die Gegenmeinung (OLG Frankfurt NJW 76, 1118 f; OLG Köln, NJW-RR 92, 633 f; Just NJW 1990, 214 ff; Zöller-Stöber, ZPO, 19. Auflage, § 887, Rn. 13; Stein-Jonas-Münzenberg, ZPO, 21. Auflage, § 793 Rn. 6; Baumbach-Hartmann, ZPO, 54. Auflage, § 793, Rn. 13 jeweils m.w.N.) sprechenden Argumente für überzeugender.
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1990 - 9 W 92/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 26 W 128/96
    Im vorliegenden Fall ergibt sich diese Frage aufgrund der - nach Einreichung der Klage erfolgten - Vermietung des Gartens mit alleinigem Nutzungsrecht an den Sohn des Beklagten zu 1. Das Amtsgericht ist, diesbezüglich der Auffassung gefolgt, daß der Einwand des Unvermögens im Verfahren gemäß § 887 ZPO nicht erhoben werden könne (ebenso OLG Düsseldorf, MDR 91, 260 f).
  • KG, 23.07.1990 - 8 W 6610/89

    Zwangsvollstreckung durch das Prozessgericht des ersten Rechtszuges; Beschränkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 26 W 128/96
    Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur (KG NJW 91, 989; OLG Frankfurt, NJW 92, 501 f; NJW-RR 94, 715 f; Pentz, NJW 1990, 1466 f, jeweils m.w.N.) hält die Entscheidung eines Landgerichts als Beschwerdegericht im Vollstreckungsverfahren für unanfechtbar.
  • OLG Hamm, 23.09.1983 - 14 W 121/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 26 W 128/96
    Eine solche Umdeutung würde der unterschiedlichen Natur, insbesondere der Rechtsfolgen der §§ 887 und 888 ZPO, nicht entsprechen und kommt deshalb zumindest dann nicht in Betracht, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Vortrag der Gläubigerin keine Anhaltspunkte dafür ergibt, daß sie ihren Antrag notfalls als einen solchen nach § 888 ZPO behandelt wissen will (vgl. OLG Hamm, NJW 85, 274 f).
  • OLG Frankfurt, 15.04.1982 - 20 W 125/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 26 W 128/96
    Nicht dagegen folgt der Senat der Auffassung des Landgerichts, die von der Gläubigerin begehrte Ersatz vornähme könne schon deswegen nicht gewährt werden, weil durch sie in ein Recht eines Dritten ohne dessen Zustimmung eingegriffen würde, wobei die Zustimmungserklärung des Dritten bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag vorliegen müsse (ebenso OLG Frankfurt, OLGZ 83, 97 ff; Baumbach-Hartmann, a.a.O., § 887 Rn. 32).
  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 174/90

    Keine angemessene Vorbildung zum Beruf bei zweijährigem Wehrdienst eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 26 W 128/96
    Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur (KG NJW 91, 989; OLG Frankfurt, NJW 92, 501 f; NJW-RR 94, 715 f; Pentz, NJW 1990, 1466 f, jeweils m.w.N.) hält die Entscheidung eines Landgerichts als Beschwerdegericht im Vollstreckungsverfahren für unanfechtbar.
  • KG, 14.12.2006 - 12 W 73/06

    Gewerberaummiete: Zwangsvollstreckung einer Vermieterpflicht auf Zugangsgewährung

    Im übrigen ist der Titel nicht auf Räumung von Mieträumen durch den Mieter gerichtet, sondern auf Gewährung des Zutritts an den Mieter durch den Vermieter, was nach zutreffender Auffassung des OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Oktober 1996 - 26 W 128/96 - OLGR 1997, 34, (35) eine unvertretbare Handlung ist, die nur eine Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO zulässt.
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2003 - 3 W 104/03

    Zwangsvollstreckung: Pflicht zum Gewähren von Zutritt zu einem Anwesen als

    Die Schuldnerin muss die Türe öffnen und Einlass bzw. Zugang gewähren (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1997, 34, 35; OLG Naumburg, Beschluss vom 11. Juli 2002, 5 W 29/02, zitiert nach juris; insoweit unklar Stein-Jonas/Brehm, ZPO 21. Aufl. § 890 Rdn. 4, Fußnote 20 mit Hinweis auf OLG Dresden SA Nr. 68 (1913) S. 61; a. A. Goebel, Zwangsvollstreckung, 2003, S. 902 Rdnr. 14).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 30.07.2002 - 10 C 1013/01

    Mietminderung bei

    Die Schuldnerin kann daher durch Verhängung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO dazu angehalten werden, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, das Leistungshindernis zu beseitigen (Zöller-Stöber, 21. Aufl. 1999, Rdnr. 2 zu § 888 ZPO; OLG Frankfurt in OLGR 1997, 34 f ; LG Berlin (67) in WM 1995, 123).

    Der Schuldner muss vielmehr darlegen, dass er alles Zumutbare unternommen hat, um die Mitwirkung des Dritten, dem er sich vertraglich verpflichtet hat, an der Erfüllung des Anspruches des Gläubigers herbeizuführen (OLG Frankfurt in OLGR 1997, 34 f.; Thomas/Putzo, 24. Aufl. 2002, Rdnr.7 zu § 888 ZPO).

  • AG Potsdam, 17.05.2019 - 49 M 1450/19

    Vertretbare und unvertretbare Handlung bei Zugangsgewährung zu Grundstück

    Geht es dem Gläubiger also nicht darum, die Schuldnerin aus dem Besitz zu setzen und ihm das Hausgrundstück - wenn auch unter Verzicht auf die Räumung - zur (alleinigen) Benutzung herauszugeben, so handelt es sich um einen Anspruch auf Zugangsgewährung, den das Gericht als unvertretbare Handlung bewertet (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Oktober 1996 - 26 W 128/96 -, Rn. 18, juris).
  • AG Neustadt am Rübenberge, 16.11.2004 - 34 F 116/04

    Wiederherstellung der bisher bestehenden Besitzverhältnisse an einer Ehewohnung;

    Einer Zwangsgeldandrohung bedarf es dagegen nicht, weil die Zugangsgewährung eine unvertretbare Handlung ist, die nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (OLG Frankfurt, OLGR 1997, 34).
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